Fast jede Firma richtet zur Adventszeit eine Weihnachtsfeier für die Mitarbeiter aus. Viele Firmen sehen in einer solchen Feier die willkommene Möglichkeit, das Betriebsklima zu verbessern.
Doch wenn Alkohol im Spiel ist, kann die Sache für Chefs wie Angestellte leicht zu einer peinlichen Angelegenheit werden.
Wie viel sollte man auf einer Weihnachtsfeier eigentlich trinken?
Grundsätzlich sollten Mitarbeiter nur so viel trinken wie sie vertragen. Sobald die Zunge schwerer wird und Artikulationsfehler unterlaufen, sollte man aufhören. Greifen Sie zwischen den Schlucken aus dem Sektglas zu einem Glas Wasser oder einem anderen nichtalkoholischen Getränk und behalten Sie stets die Kontrolle über das Gespräch. Dann müssen Sie nicht befürchten, am nächsten Morgen aufzuwachen und nicht mehr genau zu wissen, was Sie mit Ihren Kollegen oder Chefs am Vorabend eigentlich besprochen haben.
Wenn Sie weniger getrunken haben als Ihr Chef und mit klarem Kopf die lustige oder vielleicht auch peinliche Szenerie betrachten, sollten Sie sich am besten so verhalten, dass die Anderen ihr Gesicht wahren können. Verhalten Sie sich am Tag darauf einfach so wie immer und lassen Sie besser keine Anspielungen auf den Vollrausch des Kollegen oder des Chefs fallen.
Die Betriebsfeier aus rechtlicher Sicht
Auch arbeitsrechtlich sind einige Dinge in Bezug auf die Weihnachtsfeier zu beachten.
Denn trotz vielleicht ausgelassener Feierlaune gelten auch beim Weihnachtsessen in der Firma arbeitsvertragliche Nebenpflichten. Beleidigungen oder Belästigungen von Kollegen auf einer Feier können eine fristlose Kündigung zur Folge haben. Auch der Alkohol ist bei einer Streiterei auf der Betriebsparty keine Entschuldigung.
Thema Unfallversicherung
Die Weihnachtsfeier gilt rechtlich als eine betriebliche Veranstaltung, auch dann, wenn diese nicht auf dem Betriebsgelände veranstaltet wird, sondern etwa in einem Restaurant. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer, wenn er an der Feier teilnimmt, unter dem Schutz der Unfallversicherung steht. Dieser Schutz erstreckt sich auf alle Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Feier stehen, also zum Beispiel essen und tanzen. Und auch die Teilnahme an den Vorbereitungen zählt dazu sowie die Fahrt nach Hause nach dem Ende der Feier. Wann das ist, bestimmt der Chef. Das heißt, wenn der Chef geht, ist die Feier offiziell beendet. Wer danach noch sturzbetrunken die Treppen des Veranstaltungssaales herunterfällt, ist nicht unfallversichert.