Grafologische Gutachten

Grafologie, das ist die Lehre von der Analyse der Handschrift. Grafologische Gutachten können vielfältig verwendet werden und unter anderem auch als Beweismittel bei Gericht dienen. Die Handschrift sagt viel über einen Menschen aus und ist so individuell wie ein Fingerabdruck. In jeder Handschrift finden sich charakteristische Merkmale, die sich nur einer bestimmten Person zuordnen lassen.

Darüber hinaus können der Handschrift eines Menschen auch bestimmte Charaktereigenschaften zugeordnet werden, hier gibt es aber auch unter Grafologen abweichende Deutungen. Auch heute noch werden in der Schweiz manchmal die Dienste eines Grafologen in Anspruch genommen, wenn es um Neueinstellungen geht.

Ein Baustein unter vielen

Bei der Personalauswahl ist die Grafologie aber immer nur ein Baustein unter vielen anderen. Dennoch kann die analysierte Schriftprobe eines Bewerbers am Ende des Personalauswahlprozesses die Entscheidung für oder gegen eine Einstellung erleichtern.

Ein grafologisches Gutachten berücksichtigt bestimmte Ausprägungsgrade eines Schriftbildes, beispielsweise Versteifungsgrad, Einheitlichkeit oder Rhythmus. Auch viele Einzelmerkmale werden analysiert, darunter Ausrichtung der Buchstaben, Schreibverlauf, Schriftstärke oder Verzierungen. Aus der Zusammenschau dieser Einzelelemente kann der Grafologe ein Charakterbild einer Person oder eines Bewerbers erstellen, das für einen Personalchef in die Entscheidung für oder gegen die Einstellung eines Bewerbers mit einbezogen werden kann.

Auch wichtig: die Unterschrift

Ein grafologisches Gutachten erhebt aber keinesfalls den Anspruch als alleiniges Entscheidungskriterium bei einer Neueinstellung. Sogenannte Eindruckscharaktere sind ein entscheidender Hintergrund bei der Deutung von Handschriften. Sie werden auch als psychologisch homolog postuliert, ganz im Gegensatz zu den Einzelmerkmalen einer Handschrift. Innerhalb eines grafologischen Gutachtens kommt der Auswertung der Unterschrift einer Person nochmals eine erhöhte Position zu. Der vorherrschende Eindruckscharakter einer Schriftprobe liefert zunächst den Hauptdeutungsaspekt einer grafologischen Analyse, zur Abrundung werden dann in einem späteren Analysefortschritt auch die Einzelmerkmale mit herangezogen.

Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass sich grafologische Gutachten mit dem Urheber eines handverfassten Textes oder mit der Unechtheit oder Echtheit einer Unterschrift beschäftigen würden. Dieser Schriftvergleich spielt eine Rolle bei kriminalistischen Gutachten, wobei Charakter oder Psyche eines Schreibenden allerdings keinerlei Relevanz haben.

Personalfachleute können ein grafologisches Gutachten beispielsweise anhand eines handgeschriebenen Lebenslaufes beauftragen, das kann sogar ohne Wissen des Bewerbers geschehen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen sollte vor Erstellung eines grafologischen Gutachtens allerdings die ausdrückliche Zustimmung des Bewerbers eingeholt werden. Eine gesetzliche Verpflichtung besteht von Seiten der Personalabteilung in der Schweiz dazu jedoch nicht.

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